Musiker-in-deiner-Stadt.at - Abzocke ?
Musiker-in-deiner-Stadt Abzocke ?

Die Dienstleistungen des zentralen Musikerregister sind kostenpflichtig. Die offizielle Mitgliedschaft ist mit einer geringen Gebühr verbunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß die Bereitstellung der Dienstleistungen mit Kosten verbunden ist.

Wichtig: Das zentrale Musikerregister sperrt Benutzerkonten bei Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. bei Nichteinhaltung des Regelwerkes. Mit Abzocke hat dies nichts zu tun, gewiss hingegen mit der Durchsetzung von Sanktionen bei vorliegenden Regelverstößen.
Lob und Empfehlungen zwischen Musiker - Musiker-in-deiner-Stadt.at
    
Keine Abzocke:   Sehr netter Kontakt, leider kam es zu keiner Zusammenarbeit.¹  L. Sec***¹
    
Seriöse Dienstleistung, wurde nicht abgezockt:   ganz tolle Stimme, intensiv in tiefen Lagen unterwegs ¹  a. üns***¹
    
Hilfreich, Abzocke NEIN!:   Angenehmes Gespräch am Telefon und Treffen vereinbart.¹  D. Mar***¹
    
Hat nichts mit Abzocke zu tun sondern mit Qualität:   Wir werden uns treffen und es war ein sehr gutes Gespräch¹  A. Kra***¹
    
Keine Abzocke, ganz im Gegenteil, toller Service:   Ich möchte hiermit positiv bewerten, alles OK , sympathisch freundlich. Danke ¹  C. de ***¹
    
Keine Abzocke:   Ich möchte eine positive Bewertung abgeben. Gespräch nett und freundlich und motiviert Danke¹  C. Mar***¹

Bitte beachten Sie auch, daß sich bedauerlicherweise einige gesperrte Nutzer durch die scheinbare Anonymität im Internet motiviert sehen, rufschädigende bzw. nicht der Wahrheit entsprechende Äusserungen zu tätigen. Wir weisen darauf, daß sich diese Personen durch derartige Handlungen sowohl strafbar als auch schadensersatzpflichtig machen. Sollten Ihnen sachdienliche Hinweise über entsprechende Verursacher vorliegen, so bitten wir Sie unmittelbar den Support in Kenntnis zu setzen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, sich nicht an sog. Hetzkampagnen/Shitstorms o.ä. zu beteiligen. Das zentrale Musikerregister bringt jeden Fall der Rufschädigung/Verleumdung/Falsche Tatsachenbehauptung zur Anzeige.

Pressebereich